Ablauf
3. Therapieablauf
Bei Ihrem Ersttermin findet eine Anamnese und Diagnostik statt. Dann besprechen wir die gemeinsamen Therapieziele.
Danach werden weitere Termine vereinbart.
Bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung zum Ersttermin mit.
2. Ärztliche Verordnung
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung von einem Facharzt (z.B.: HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe,...).
Auf dieser müssen folgende Punkte vermerkt sein:
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Ihre persönlichen Daten oder/und die Daten Ihres Kindes
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Ihre Krankenkasse
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medizinische Diagnose
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10 x Logopädische Therapie à 60 Minuten
Lassen Sie die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen (aktuell nur bei der SVS und der KFA-Wien notwendig).
Kosten
Ich bin Wahllogopädin. Die Bezahlung einer Einheit erfolgt nach dem Termin in bar. Sie bekommen nach 10 Einheiten oder bei Therapieende eine Honorarnote über Ihre bezahlten Einheiten.
Diese Honorarnote reichen Sie dann mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie dann auch dort noch Ihre Honorarnote einreichen und bekommen teilweise bis zu 100 % der Kosten rückerstattet.
Falls Sie verhindert sein sollten, sagen Sie bitte Ihren Termin rechtzeitig ab (spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin). Falls dies nicht der Fall ist, wird die Einheit verrechnet.
Bei kurzfristigen Erkrankungen können Ausnahmen gemacht werden.
Bitte entnehmen Sie der folgenden Auflistung meine Tarife für eine Einheit logopädische Diagnostik/Therapie. Die Preise richten sich nach den Tarifempfehlungen des logopädischen Berufsverbandes logopädieaustria.
Tarif T3
45 Minuten Diagnostik/Therapie mit PatientIn
15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn
90 €
Hausbesuch
Für die Therapiezeit und die Therapiekosten sind die Konditionen nach Tarif T3 gültig. Zusätzlich fallen bei einem Hausbesuch 30 € Mehrkosten an.
+ 30 €